FNA : 368-1
Fassung vom 26.07.1957
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG vom 05.05.2004 (BGBl. I 2004 S. 718)
Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Sinngemäße Anwendung des Gesetzes § 3 Vereinbarung der Vergütung § 4 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts § 5 Mehrere Rechtsanwälte § 6 Mehrere Auftraggeber § 7 Gegenstandswert § 8 Wertvorschriften § 9 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 10 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren § 11 Volle Gebühr, Mindestbetrag einer Gebühr § 12 Rahmengebühren § 13 Abgeltungsbereich der Gebühren § 14 Verweisung, Abgabe, Zulassung von Rechtsmitteln § 15 Zurückverweisung § 16 Fälligkeit § 17 Vorschuß § 18 Berechnung § 19 Festsetzung der Vergütung Zweiter Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften über Gebühren und Auslagen § 20 Rat, Auskunft, Erstberatung § 21 Gutachten § 21a Gutachtenüber die Aussichten einer Berufung oder einer Revision § 22 Hebegebühr § 23 Vergleichsgebühr § 24 Erledigungsgebühr § 24a Einvernehmen § 25 Ersatz von Auslagen § 26 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen § 27 Dokumentenpauschale § 28 Geschäftsreisen
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