AG Bochum - Urteil vom 25.02.1998 (70 C 1/98) - DRsp Nr. 1999/1929
AG Bochum, Urteil vom 25.02.1998 - Aktenzeichen 70 C 1/98
DRsp Nr. 1999/1929
Bei der Abrechnung des Unfallschadens auf Gutachtenbasis kann der Geschädigte die notwendigen Kosten einer Fachwerkstatt erstattet verlangen und muß eine Reduzierung der erstattungsfähigen Reparaturkosten auf ortsübliche oder durchschnittliche Stundensätze nicht hinnehmen.