AG Celle - Beschluß vom 23.02.1998 (22 OWi 241 Js 6651/97 - 425/97) - DRsp Nr. 1998/17815
AG Celle, Beschluß vom 23.02.1998 - Aktenzeichen 22 OWi 241 Js 6651/97 - 425/97
DRsp Nr. 1998/17815
1. Eine Geschwindigkeitsmessung mit einer Laser-Pistole vom Typ Riegl ist auch durch die Windschutzscheibe zulässig.2. Eine Messung ist nur verwertbar, wenn alle vier vorgeschriebenen Tests unmittelbar vor Meßbeginn am Einsatzort vorgenommen werden.