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Rechtsprechung
1991
Sonstige
Sonstige
AG
AG Cloppenburg
AG Cloppenburg - Urteil vom 07.06.1991
2 a C 114/91
Normen:
BGB
§
249
;
Fundstellen:
ZfS 1992, 134
AG Cloppenburg - Urteil vom 07.06.1991 (2 a C 114/91) - DRsp Nr. 1994/15485
AG Cloppenburg,
Urteil
vom 07.06.1991
- Aktenzeichen 2 a C 114/91
DRsp Nr. 1994/15485
Leasingfirmen können die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Schadensregulierung nicht ersetzt verlangen.
Normenkette:
BGB
§
249
;
Hinweise:
Ebenso AG Bocholt (4 C 657/91); AG Brake u. AG Bocholt ZfS 1991, 198.
Fundstellen
ZfS 1992, 134
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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