AG Dorsten - Urteil vom 01.09.1998 (8 C 629/97) - DRsp Nr. 1999/1938
AG Dorsten, Urteil vom 01.09.1998 - Aktenzeichen 8 C 629/97
DRsp Nr. 1999/1938
Bei einem Wertermittlungsgutachten hinsichtlich des erzielbaren Restwertes macht sich der Sachverständige nur dann schadensersatzpflichtig, wenn er infolge erheblicher Fehleinschätzungen der Schätzgrundlagen zu einer nicht unerheblichen Fehlbewertung des Restwertes gelangt.