AG Freiburg vom 26.02.1986
26 DS 175/85
Normen:
StGB § 316 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 30
DRsp III(336)250b
NJW 1986, 3151
VRS 71, 283

AG Freiburg - 26.02.1986 (26 DS 175/85) - DRsp Nr. 1992/11536

AG Freiburg, vom 26.02.1986 - Aktenzeichen 26 DS 175/85

DRsp Nr. 1992/11536

Führen eines (Kraft-)Fahrzeugs nicht bereits durch Anlassen des Motors, solange das Fahrzeug nicht von seinem Standort fortbewegt wird.

Normenkette:

StGB § 316 ;

Der Angekl. setzte sich trotz vorangegangenen Alkoholgenusses hinter das Steuer seines Pkw und ließ den Motor an, um nach Hause zu fahren. Da ihm übel geworden war, stellte er jedoch nach wenigen Minuten den Motor wieder ab und stieg aus, ohne das Fahrzeug bewegt zu haben. Das AG hat den Angekl. vom Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB freigesprochen, da das Merkmal des »Führens«, eines Fahrzeugs nicht erfüllt sei.