AG Gütersloh - Urteil vom 05.12.1996 (12 OWi 74 Js 1296/96) - DRsp Nr. 1997/6184
AG Gütersloh, Urteil vom 05.12.1996 - Aktenzeichen 12 OWi 74 Js 1296/96
DRsp Nr. 1997/6184
Von der Anordnung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgesehen werden, wenn- die Tat an einem Sonntag um 5 Uhr begangen worden ist,- die Geschwindigkeitsüberschreitung nur 2 km/h über dem Wert liegt, bei dem ein Fahrverbot in Betracht kommt,- der Betroffene mangels Abhilfemöglichkeit seinem Beruf während der Dauer eines Fahrverbots nicht nachgehen kann und- der Betroffene seit 38 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis und bisher nicht aufgefallen ist.