AG Hamburg - 26.10.1994 (11 C 525/94) - DRsp Nr. 1996/3971
AG Hamburg, vom 26.10.1994 - Aktenzeichen 11 C 525/94
DRsp Nr. 1996/3971
Platzen Dachziegel infolge der Hitzeeinwirkung eines Feuers oder aufgrund von Temperaturschwankungen durch Löschwasser und fallen sie auf ein Fahrzeug, so handelt es sich um einen unmittelbar durch Brand herbeigeführten Schaden.