AG Hanau - Urteil vom 14.06.1984 (36 C 112/84) - DRsp Nr. 1994/15646
AG Hanau, Urteil vom 14.06.1984 - Aktenzeichen 36 C 112/84
DRsp Nr. 1994/15646
A. Die Verursachung einer Besprechungsgebühr (hier: durch Erörterung des Unfallgeschehens mit der Polizei) kann einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. B. Die Anfertigung von Aktenauszügen ist in der Regel erst dann geboten oder zumindest vertretbar, wenn der Versicherung des Unfallgegners widersprüchliche Sachverhaltsschilderungen vorliegen.