AG Hanau - Urteil vom 21.07.1998 (32 C 3546/97- 12) - DRsp Nr. 1999/5691
AG Hanau, Urteil vom 21.07.1998 - Aktenzeichen 32 C 3546/97- 12
DRsp Nr. 1999/5691
Kann der bekl Versicherer nicht beweisen, daß der Diebstahl oder Diebstahlsversuch nur dem nicht versicherten Fahrzeuginhalt gegolten hat, ist davon auszugehen, daß sich die Handlung zumindest auch auf das Fahrzeug selbst oder versicherte Teile bezogen hat.