AG Heidenheim - Beschluß vom 04.11.1998 (3 AK 245/98) - DRsp Nr. 1999/10180
AG Heidenheim, Beschluß vom 04.11.1998 - Aktenzeichen 3 AK 245/98
DRsp Nr. 1999/10180
Wird ein Bußgeldbescheid nicht binnen zwei Wochen zugestellt, dann unterbricht nicht bereits der Erlaß des Bußgeldbescheids, sondern erst die Zustellung die Verfolgungsverjährung.