AG Hof - Urteil vom 15.01.1998 (1 OWi 261 Js 6696/97) - DRsp Nr. 1998/10230
AG Hof, Urteil vom 15.01.1998 - Aktenzeichen 1 OWi 261 Js 6696/97
DRsp Nr. 1998/10230
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit ist auch bei Verwendung eines justierten Thermometers ein Sicherheitsabschlag von 20% erforderlich.