AG Karlsruhe - Urteil vom 10.03.1998 (8 C 30/98) - DRsp Nr. 1999/1958
AG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.1998 - Aktenzeichen 8 C 30/98
DRsp Nr. 1999/1958
Die Wertminderung kann bei einem 1 1/2 Jahre alten Motorrad mit einer Laufleistung von ca. 10000 km bei Reparaturkosten in Höhe von 10131 DM nach der Methode Ruhkopf/Sahm ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht ermittelt werden.