AG Karlsruhe - Urteil vom 14.01.1998 (5 C 459/97) - DRsp Nr. 1999/1959
AG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.1998 - Aktenzeichen 5 C 459/97
DRsp Nr. 1999/1959
In der Unfallschadensregulierung sind Rechtsanwaltsgebühren dann nicht erforderlich, wenn der Schadensfall von vornherein einfach gelagert wer und an der Erstattungspflicht des Schädigers keine Zweifel entstanden, der Schädiger auf ein erstes Anspruchschreiben unverzüglich reguliert hat.