AG Koblenz - Urteil vom 15.07.1998 (13 C 799/98) - DRsp Nr. 1999/1960
AG Koblenz, Urteil vom 15.07.1998 - Aktenzeichen 13 C 799/98
DRsp Nr. 1999/1960
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist vor Beauftragung eines eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen nicht verpflichtet, Vergleichsangebote anderer Sachverständiger einzuholen. Die Beauftragung eines Sachverständigen ohne Einholung derartiger Vergleichsangebote begründet keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.