AG Ludwigslust - Urteil vom 05.11.1998 (33 OWi 118 Js 19259/98 - 249/98) - DRsp Nr. 1999/10189
AG Ludwigslust, Urteil vom 05.11.1998 - Aktenzeichen 33 OWi 118 Js 19259/98 - 249/98
DRsp Nr. 1999/10189
Handelt der Betroffene deswegen aus Furcht und Schrecken vollkommen kopflos, weil er meint, seine im Fahrzeug mitfahrende schwangere Freundin, die Krämpfe hat und sich übergeben muß, sei in Gefahr und überschreitet er dadurch die Geschwindigkeit außerorts um 51 km/h, dann liegt keine beharrliche Pflichtverletzung vor, die ein Fahrverbot rechtfertigt.