AG Nürnberg - Urteil vom 09.07.1998 (20 C 3787/98) - DRsp Nr. 1999/10200
AG Nürnberg, Urteil vom 09.07.1998 - Aktenzeichen 20 C 3787/98
DRsp Nr. 1999/10200
Wird ein Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur nicht von dem Besteller abgeholt, kann der Werkunternehmer Standgeld ohne gesonderte Vereinbarung nicht als Bestandteil des Werklohns, aufgrund stillschweigenden Verwahrungsvertrages oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen.