AG Oberhausen - 05.09.1988 (30 C 284/87) - DRsp Nr. 1994/15871
AG Oberhausen, vom 05.09.1988 - Aktenzeichen 30 C 284/87
DRsp Nr. 1994/15871
Es liegt eine auf 5000 DM begrenzte Leistungsfreiheit vor, wenn ein Mofa mit defekter Vorder- und Hinterradbremse gefahren wird und zudem der Hinterreifen zu niedrigen Reifendruck aufweist.