AG Paderborn - Beschluß vom 09.02.1999 (25 OWi 31/99 EH) - DRsp Nr. 1999/10206
AG Paderborn, Beschluß vom 09.02.1999 - Aktenzeichen 25 OWi 31/99 EH
DRsp Nr. 1999/10206
Mehrere Fahrverbote sind nebeneinander und nicht nacheinander zu vollstrecken, wenn eine Frist zum Wirksamwerden des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2aStVG im Bußgeldbescheid nicht vorgesehen ist.