AG Saarburg - 23.02.1988 (5 C 468/87) - DRsp Nr. 1994/15910
AG Saarburg, vom 23.02.1988 - Aktenzeichen 5 C 468/87
DRsp Nr. 1994/15910
Übersteigen die Reparaturkosten zwar die 30%-Grenze, lagen sie jedoch nach dem SV-Gutachten darunter, so hat der Geschädigte Anspruch auf die Reparaturkosten; denn das sog. Prognoserisiko trägt der Schädiger.