AG Schweinfurt - Urteil vom 29.07.1998 (2 C 1716/97) - DRsp Nr. 1999/10214
AG Schweinfurt, Urteil vom 29.07.1998 - Aktenzeichen 2 C 1716/97
DRsp Nr. 1999/10214
Auch bei fiktiver Reparaturabrechnung nach Gutachten hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatzteilzuschläge, Verbringungskosten zur Lackiererei sowie Ersatz der Arbeitskosten einer Fachwerkstatt.