AG Sigmaringen - Urteil vom 25.10.1994
OWi 105/94
Normen:
StVO § 3 Abs. 3, § 41 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 33

AG Sigmaringen - Urteil vom 25.10.1994 (OWi 105/94) - DRsp Nr. 1995/3478

AG Sigmaringen, Urteil vom 25.10.1994 - Aktenzeichen OWi 105/94

DRsp Nr. 1995/3478

1. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die auf einer Fahrt begangen werden, werden nur dann zur Tateinheit im Sinne natürlicher Handlungseinheit zusammengefaßt, wenn zwischen den Verstößen eine Unterbrechung erfolgt und auch kein verkehrsgerechtes Verhalten festgestellt werden kann. Demgegenüber wird die die natürliche Handlungseinheit dann unterbrochen, wenn sich der Betroffene zwischenzeitlich zu einem verkehrsgerechten Verhalten entschließt. Es ist dann von zwei oder mehreren Verkehrsordnungswidrigkeiten auszugehen. 2. Gleichzeitig ist die Voraussetzung einer "wiederholten" Geschwindigkeitsüberschreitung erfüllt, die gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG mit einem Fahrverbot geahndet werden kann.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3, § 41 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1995, 33