Der Kl. hatte das Mietfahrzeug, weil zwischenzeitlich sein Neuwagen geliefert wurde, vor der Garage stehen lassen; der Wagen wurde nachts am Dach und am Scheibenwischer beschädigt. Für die Schadensbeseitigung sind Kosten in Höhe von 468,06 DM entstanden, die der Kl. dem Mietwagenunternehmen erstattet hat.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|