AG Überlingen - Urteil vom 15.11.1988 (1 C 1050/88) - DRsp Nr. 1994/16006
AG Überlingen, Urteil vom 15.11.1988 - Aktenzeichen 1 C 1050/88
DRsp Nr. 1994/16006
Auch der Arbeitgeber, auf den wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers Ersatzansprüche für fortgezahlten Arbeitslohn übergegangen sind, kann Erstattung der ihm bei Geltendmachung seines Regreßanspruchs gegen den Schädiger entstandenen Anwaltskosten verlangen.