AG Velbert - Urteil vom 19.12.2019
11 C 183/18

AG Velbert - Urteil vom 19.12.2019 (11 C 183/18) - DRsp Nr. 2020/10224

AG Velbert, Urteil vom 19.12.2019 - Aktenzeichen 11 C 183/18

DRsp Nr. 2020/10224

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 2) 1.060,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2018 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2018 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) 65,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.09.2018 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger zu 2) von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte E in Höhe von 201,71 € freizustellen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilt, die Klägerin zu 1) von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte E in Höhe von 147,56 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.