AG Waldkirch - Urteil vom 28.09.1998 (1 C 271/98) - DRsp Nr. 1999/10222
AG Waldkirch, Urteil vom 28.09.1998 - Aktenzeichen 1 C 271/98
DRsp Nr. 1999/10222
Ist eine HWS-Distorsion als Folge eines Unfalls nur auf eine massive Vorschädigung bzw. eine erhebliche Schadensanlage zurückzuführen, so entfällt dadurch nicht der Zurechnungszusammenhang. Allerdings führt die vorhandene Schadensbereitschaft zu einer Kürzung des Schmerzensgeldes.