AG Wiesbaden - Beschluß vom 27.10.1993 (17 Js 17384.6/93 - 78 OWi) - DRsp Nr. 1994/15980
AG Wiesbaden, Beschluß vom 27.10.1993 - Aktenzeichen 17 Js 17384.6/93 - 78 OWi
DRsp Nr. 1994/15980
Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei Mißachtung einer Rotphase von länger als einer Sekunde kann das Gericht ausnahmsweise bei Verdoppelung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots absehen, da der Betroffene straßenverkehrsrechtlich nicht vorbelastet, als Taxifahrer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen und eine konkrete Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Vorgang nicht eingetreten ist.