»... Wegen eines Parkverstoßes, welcher mit einem Fahrzeug begangen wurde, dessen Halter der AntrSt. ist, wurde dem Halter eine gebührenpflichtige Verwarnung von 5,- DM angeboten. Der AntrSt. hat die Zahlung der Verwarnungsgebühr abgelehnt, auf dem ihm zugesandten Fragebogen seine Personalien vermerkt und im übrigen die Frage, ob der Verkehrsverstoß zugegeben wird, verneint. Er hat weiter dazu geschrieben: »Ich habe den Pkw nicht gesteuert und abgestellt«.
Der AntrSt. ist armamputiert und darf nur ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe fahren. Das Fahrzeug, mit welchem der Parkverstoß begangen wurde, hat kein Automatikgetriebe. Zur Familie des AntrSt. gehört neben der Ehefrau nur eine weitere Person.
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