OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.10.2018
22 U 97/16
Normen:
StVG § 7; BGB § 249; BGB § 253; BGB § 843; BGB § 844;
Fundstellen:
MDR 2018, 1492
NJW 2019, 442
NZV 2019, 351
VersR 2019, 435
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 08.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 129/15

Aktivlegitimation des Geschädigten nach Abtretung von Ansprüchen auf Verdienstausfall an den Arbeitgeber oder eine KrankentagegeldversicherungAnforderungen an die Darlegung eines HaushaltsführungsschadensGrundsätze für die Bemessung des Schmerzensgeldes

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.10.2018 - Aktenzeichen 22 U 97/16

DRsp Nr. 2018/16582

Aktivlegitimation des Geschädigten nach Abtretung von Ansprüchen auf Verdienstausfall an den Arbeitgeber oder eine Krankentagegeldversicherung Anforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens Grundsätze für die Bemessung des Schmerzensgeldes

1. Hat der Geschädigte Ansprüche auf Verdienstausfall, die ihm gegen den Schädiger zustehen, ausdrücklich an Arbeitgeber oder Krankentagegeld-Versicherung abgetreten, verliert er diesen Anspruch. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die von diesen erbrachten Leistungen nach der normativen Schadensberechnung auf den Ersatzanspruch anzurechnen wären.