Autor: Christian Sitter |
Berechtigt zur Einspruchseinlegung sind
der Betroffene selbst, |
sein hierzu bevollmächtigter Verteidiger, |
der gesetzliche Vertreter, |
der Erziehungsberechtigte, |
sonstige nach bürgerlichem Recht Bevollmächtigte, |
Rechtsvertreter aus Spezialgesetzen. |
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