Allgemeines zu Rechtsschutz

Autor: Koehl

Zu unterscheiden ist der Rechtsschutz gegen den feststellenden Verwaltungsakt der Inlandsungültigkeit und der Rechtsschutz gegen die sich kraft Gesetzes ergebende Inlandsungültigkeit, der Rechtsschutz gegen die Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins zur Eintragung eine Sperrvermerks für das Inland und der Rechtsschutz gegen die Versagung der Zuerkennungsentscheidung.