Rechtsschutz gegen die Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins zur Eintragung eines Sperrvermerks für das Inland

Autor: Koehl

Feststellender Verwaltungsakt und Vorlageverpflichtung

Wenn die Behörde einen Verwaltungsakt erlässt, mit dem die Inlandsungültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis festgestellt wird, erlässt sie fast immer gleichzeitig eine Verpflichtung des Inhabers der Fahrerlaubnis zur Vorlage des Führerscheins, damit in diesem ein Sperrvermerk für das Inland angebracht werden kann (vgl. oben). In solchen Fällen wird Rechtsschutz hiergegen zusammen mit dem Rechtsschutz gegen den feststellenden Verwaltungsakt selbst erlangt. Auch die Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins ist ein Verwaltungsakt, so dass auch insoweit die Anfechtungsklage einschlägig ist. Hier kann also auf die Checkliste Anfechtungsklage gegen den feststellenden Verwaltungsakt verwiesen werden.

Hinweis!

Wenn sowohl ein feststellender Verwaltungsakt als auch eine Vorlageverpflichtung ergehen, darf sich der Anwalt nicht darauf beschränken, nur die Vorlageverpflichtung anzugreifen. Wenn nämlich der feststellende Verwaltungsakt bestandskräftig wird, besteht die Gefahr, dass aufgrund der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsakts im Rahmen der Überprüfung der Vorlageverpflichtung nicht mehr geprüft wird, ob die betreffende Fahrerlaubnis tatsächlich Inlandsgültigkeit ist oder nicht.

Einstweiliger Rechtsschutz