OLG Dresden - Beschluss vom 12.10.2018
4 U 1097/18
Normen:
VVG § 186;
Fundstellen:
VersR 2019, 1280
r+s 2019, 531
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2366/17

Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen einer UnfallversicherungUmfang der Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2018 - Aktenzeichen 4 U 1097/18

DRsp Nr. 2019/2602

Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen einer Unfallversicherung Umfang der Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

1. Der im Rahmen einer Unfallversicherung gebotene Hinweis auf die Vorlage einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung muss sich nicht im Einzelnen dazu verhalten, welche inhaltlichen Anforderungen an eine solche Feststellung zu stellen sind. 2. Auch eine Aufklärung, dass und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer dem Einwand der Fristversäumnis Gegenrechte entgegen halten kann, ist nicht geboten. Der Hinweis, dass bei Fristüberschreitung der "Wegfall des Invaliditätsanspruches" drohe, ist ausreichend.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 18.12.2018 wird aufgehoben.

Normenkette:

VVG § 186;

Gründe: