OLG Dresden - Beschluss vom 24.08.2023
4 U 444/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 5; RVG -VV Nr. 2300; RVG §§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2970/21

Anforderungen an den Inhalt eines Prämienanpassungsschreibens in der privaten KrankenversicherungVoraussetzungen des Entstehens einer Geschäftsgebühr für eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung

OLG Dresden, Beschluss vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 4 U 444/23

DRsp Nr. 2023/12813

Anforderungen an den Inhalt eines Prämienanpassungsschreibens in der privaten Krankenversicherung Voraussetzungen des Entstehens einer Geschäftsgebühr für eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung

Wird nicht dargelegt, dass der Prozessbevollmächtigte zunächst lediglich mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen und erst später mit der Prozessführung beauftragt war, kommt der Ansatz einer Geschäftsgebühr für eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung nicht in Betracht.

Den Anforderungen an den Inhalt eines Prämienanpassungsschreibens in der privaten Krankenversicherung ist genügt, wenn darauf hingewiesen wird, welcher Faktor, nämlich Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeit, die Erhöhung ausgelöst hat und – überobligatorisch – die exakte Werteabweichung mitgeteilt wird.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der auf Dienstag, 12.09.2023, 15.00 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 4.023,84 € festzusetzen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5; RVG -VV Nr. 2300; RVG §§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1;