Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 17.07.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.780,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 29.12.2012.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|