OLG Dresden - Beschluss vom 30.10.2018
4 U 1272/18
Normen:
ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 3020/17

Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung

OLG Dresden, Beschluss vom 30.10.2018 - Aktenzeichen 4 U 1272/18

DRsp Nr. 2018/18344

Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung

1. Der Beweis für das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls ist nicht geführt, wenn schwerwiegende Zweifel an den Angaben des Versicherungsnehmers bestehen. Hiervon ist auszugehen, wenn der Kilometerstand nach Wiederauffinden des Fahrzeugs ausschließt, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an den behaupteten Diebstahlort gefahren haben kann. 2. Eine Urkundenvorlegung kommt nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Parteivortrags in Betracht.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 15.570,00 € festzusetzen.

Normenkette:

ZPO § 286;

Gründe: