Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch Fahrzeugkollision
OLG Hamm, Urteil vom 18.11.1998 - Aktenzeichen 13 U 101/98
DRsp Nr. 2000/1640
Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch Fahrzeugkollision
Der Beweis einer geltendgemachten - eine Haftung u.a. aus § 823BGB begründenden - Kraftfahrzeugbeschädigung durch Fahrzeugkollision scheitert, wenn der behauptete Unfallhergang zwar möglich, aber mit den festgestellten Schäden nicht in Einklang zu bringen ist.