OLG Hamburg - Urteil vom 03.04.2002
14 U 168/01
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 6
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 331 O 291/00

Anforderungen an den Nachweis eines HWS-Schleudertraumas

OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - Aktenzeichen 14 U 168/01

DRsp Nr. 2004/8677

Anforderungen an den Nachweis eines HWS-Schleudertraumas

Eine Schädigung der Halswirbelsäule und erst recht der Lendenwirbelsäule und des Beckens kann nicht auf einen Anstoß mit einer Differenzgeschwindigkeit von 5 km/h zurückgeführt werden.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig, aber sachlich nicht begründet.

Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.