Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.11.2018, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 5.806,19 EUR
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