OLG Dresden - Urteil vom 23.10.2018
4 U 187/18
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 261;
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 30.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1507/14

Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2018 - Aktenzeichen 4 U 187/18

DRsp Nr. 2018/18646

Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

Für die Annahme eines manipulierten Verkehrsunfalls, den der Versicherer zu beweisen hat, reicht allein eine Häufung von Versicherungsfällen in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem behaupteten Unfall sowie eine enge Bekanntschaft mit einem Beschuldigen eines wegen des Unfalls geführten Ermittlungsverfahrens nicht aus.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 30.01.2018, Az 8 O 1507/14, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.513,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2011 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 97 % und der Beklagte 3 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 90 % und der Beklagte 10 %.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 24.077,29 EUR festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1;