KG - Urteil vom 20.12.2019
5 U 24/19
Normen:
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 308 Nr. 4; BGB § 312 Abs. 3 S. 1; BGB § 312j Abs. 3; UWG § 3; UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; RL 2011/83/EU Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 14.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 52 O 92/18

Anforderungen an die Ausgestaltung des Bestellbuttons bei Bestellungen im InternetAnforderungen an die Transparenz von Preisanpassungsklauseln

KG, Urteil vom 20.12.2019 - Aktenzeichen 5 U 24/19

DRsp Nr. 2020/15280

Anforderungen an die Ausgestaltung des Bestellbuttons bei Bestellungen im Internet Anforderungen an die Transparenz von Preisanpassungsklauseln

1. Ein Bestellbutton für die Beauftragung eines Streaming-Dienstes im Internet verstößt gegen die Vorgaben des § 312j Abs. 3 S. 2 BGB, wenn er neben der Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" einen Hinweis auf einen Gratis-Monat enthält. 2. Eine Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Streaming-Dienstes verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen nicht von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises nicht offen gelegt werden.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Februar 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin - 52 O 92/18 - geändert:

Die Beklagte wird verurteilt,

1.

es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an dem gesetzlichen Vertreter der Beklagten, zu unterlassen,

a)