OLG Zweibrücken - Beschluss vom 21.11.2022
1 U 55/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 2 S. 1; VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, vom 02.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 913/20

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2022 - Aktenzeichen 1 U 55/22

DRsp Nr. 2023/2479

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

Ein privater Krankenversicherer genügt den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung gemäß § 203 Abs. 5 VVG, wenn er den Grund der Beitragserhöhung, nämlich eine Änderung der Versicherungsleistungen, der Sterbewahrscheinlichkeiten oder beider Umstände angibt, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 S. 1 VVG veranlasst hat. Darüber hinaus müssen nicht alle Umstände der Beitragserhöhung aufgezeigt und erläutert werden.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.03.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern, Az. 3 O 913/20, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Kaiserslautern ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.085,42 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 2 S. 1; VVG § 203 Abs. 5;

Gründe

I.