OLG Zweibrücken - Beschluss vom 09.11.2022
1 U 55/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5; VVG § 203 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 913/20

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.11.2022 - Aktenzeichen 1 U 55/22

DRsp Nr. 2023/2645

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

Ein privater Krankenversicherer genügt den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung gemäß § 203 Abs. 5 VVG, wenn er den Grund der Beitragserhöhung, nämlich eine Änderung der Versicherungsleistungen, der Sterbewahrscheinlichkeiten oder beider Umstände angibt, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 S. 1 VVG veranlasst hat. Darüber hinaus müssen nicht alle Umstände der Beitragserhöhung aufgezeigt und erläutert werden.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern, Az. 3 O 913/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

2.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum18.11.2022.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5; VVG § 203 Abs. 2 S. 1;

Gründe