OLG Dresden - Beschluss vom 31.03.2023
4 U 523/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1211/22

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2023 - Aktenzeichen 4 U 523/23

DRsp Nr. 2023/6443

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

Teilt der Krankenversicherer im Beitragserhöhungsschreiben mit, eine Anpassung sei aufgrund Veränderung der Versicherungsleistungen notwendig und wird zudem auch im Versicherungsschein der auslösende Faktor benannt und in den beigefügten Erläuterungen der Schwellenwert bezogen auf den konkreten Tarif erläutert, genügt er hiermit seiner Begründungspflicht.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 9.959,40 € festzusetzen.

4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 06. Juni 2023 wird aufgehoben.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe:

I.