OLG Köln - Urteil vom 04.11.2022
20 U 61/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 19.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 370/20

Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

OLG Köln, Urteil vom 04.11.2022 - Aktenzeichen 20 U 61/22

DRsp Nr. 2023/5419

Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

1. Regelungen in den AVB einer privaten Krankenversicherung, nach denen abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen eine Überprüfung der Beiträge nicht erst bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 %, sondern bereits bei einer Abweichung von mehr als 5 % vorzunehmen ist, sind wirksam. 2. Den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG an die Mitteilung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung ist nicht genügt, wenn nicht ersichtlich ist, welche Rechnungsgrundlage – Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit – für die Beitragsanpassung maßgeblich war und der notwendige Hinweis auf den Schwellenwert fehlt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 19.01.2022 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 370/20 - wird die angefochtene Entscheidung unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass die Anpassung des Monatsbeitrags des Tarifs EKN 2500 in der zwischen den Parteien bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer N01 zum 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 nicht wirksam war.

2. 3. 4.