OLG Dresden - Urteil vom 18.01.2023
6 U 1354/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Görlitz, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 344/21

Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

OLG Dresden, Urteil vom 18.01.2023 - Aktenzeichen 6 U 1354/22

DRsp Nr. 2023/5724

Anforderungen an die Begründung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

Aus der Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung muss für den Versicherungsnehmer ersichtlich sein, dass die Anpassung aufgrund einer bestimmten Abweichung der erforderlichen von den kalkuliertem Leistungsausgaben, d. h. den Versicherungsleistungen, erforderlich wurde und dies in den gekennzeichneten Tarifen erfolgen musste. Dem ist nicht genügt, wenn weder aus dem Anschreiben, noch aus beiliegenden Informationen für den Versicherungsnehmer mit hinreichender Klarheit das Ergebnis der Überprüfung in den konkreten Tarifen zu entnehmen ist, nämlich dass für diese Tarife eine bestimmte, über dem Schwellenwert liegende Abweichung der erforderlichen von den kalkuliertem Leistungsausgaben eingetreten war und die Beitragsanpassung ausgelöst hat.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das landgerichtliche Urteil im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass folgende Neufestsetzungen der Prämien in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung der Versicherungsnummer ... unwirksam waren:

a) für A.X.

aa) im Tarif CompactPRIVAT-Optimal 1200 A die Erhöhung zum 01.01.2016 i.H.v. 50 €,