Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.06.2021 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen (
Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehenden Krankheitskostenversicherung (Versicherungsnummer: N01) bis zum 31.12.2017 unwirksam gewesen sind und der Kläger nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages verpflichtet war:
Datum | Tarif | Betrag |
01.01.2013 | KS2 | 1,98 € |
01.01.2015 | KS2 | 28,82 € |
01.01.2016 | KS2 | 28,89 € |
01.01.2017 | KS2 | 7,77 € |
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 786,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2021 zu zahlen.
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