OLG Dresden - Beschluss vom 04.01.2023
4 U 1999/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
VersR 2023, 716
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 2551/21

Anforderungen an die Begründung von Beitragserhöhungen in der privaten KrankenversicherungAnführung gestiegener Gesundheitskosten

OLG Dresden, Beschluss vom 04.01.2023 - Aktenzeichen 4 U 1999/22

DRsp Nr. 2023/1969

Anforderungen an die Begründung von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung Anführung gestiegener Gesundheitskosten

Der Hinweis in einem Beitragserhöhungsschreiben in der privaten Krankenversicherung, wonach der "wichtigste Grund" in den "gestiegenen Gesundheitskosten" zu sehen sei, stellt ausreichend klar, dass auslösender Faktor eine Veränderung der Leistungsausgaben ist (Festhaltung Senat, Urteil vom 22.11.2022 - 4 U 1700/22).

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 3.046,60 € festzusetzen.

4. Der auf Freitag, 10.03.2023, 10.00 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe:

I.