Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 09.10.2019 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.141,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.04.2019 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte
a)dem Kläger zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie vom 01.04.2016 bis zum 29.11.2018 aus dem Prämienanteil gezogen hat, den der Kläger in den nachgenannten Tarifen auf folgende Beitragserhöhungen gezahlt hat:
1) VollMed4 | zum 01.04.2016 | um 76,25 € |
2) TC 43 | zum 01.04.2016 | um 9,90 € |
3) TC 43 | zum 01.04.2017 | um 5,48 € |
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