OLG Dresden - Beschluss vom 12.09.2018
4 U 1000/18
Normen:
VVG § 8 Abs. 5 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1475/17

Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2018 - Aktenzeichen 4 U 1000/18

DRsp Nr. 2018/15659

Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

1. Eine Rücktrittserklärung in einem Versicherungsantrag, die unter der durch einen Trennstrich abgesetzten und in Fettdruck gehaltenen Überschrift "wichtige Hinweise" über das Rücktrittsrecht belehrt, wird in formeller Hinsicht den Anforderungen gerecht. 2. Unschädlich ist es, wenn im Rahmen einer solchen Belehrung zugleich dazu aufgefordert wird, die Schlusserklärung zu lesen und wenn die Belehrung den Hinweis enthält, der Antragsteller könne "zurücktreten bzw. widersprechen".

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 5.552,97 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 8 Abs. 5 a.F.;

Gründe:

I.